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FISCHERMANN MEDIA GmbH

Rotenbergstrasse 154
70190 Stuttgart, Germany

Te. +49 711 84963698
info@fischermann.media
www.fischermann.media

1. Geltungsbereich

a) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

c) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

d) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

e) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.

2. Angebot und Umfang der Leistung

a) Bei allen unseren Lieferungen und Leistungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich vor jedweder weiteren Verwendung, diese auf die Richtigkeit der technischen Konzeption und die Verwertbarkeit zu prüfen. Mängel sind uns gegenüber unverzüglich zu rügen. Soweit wir unsere Leistung auf einem Datenträger erbringen, liefern wir mit dem Datenträger einen Originalausdruck. Wir haften ausschließlich für den Gegenstand dieses Originalausdruckes, insoweit aber nach den Bedingungen dieses Vertrages. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, das Datenmaterial auf dem Datenträger eigenständig vor der Verwendung auf Mängel zu prüfen und vor Durchführung eines Druckes oder einer Online-Veröffentlichung dies auf Vollständigkeit der Abbildungen, Vollständigkeit der Texte und Übereinstimmung der vorgegebenen Schriftarten und Schriftgrößen zu überprüfen.

b) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

c) Für den Umfang der Leistung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bei Druckleistungen liefern wir üblicherweise die vorgeschriebene Auflage, bei Onlinepublikationen können keine Auflagen garantiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen und zu bezahlen. Bei Drucksachen erhöht sich der Prozentsatz der Mehr- oder Minderlieferung zusätzlich, wenn das Papier vom Kunden aufgrund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

d) Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, oder tritt eine, sei es dauernde oder vorübergehende Unmöglichkeit unserer Leistungsverpflichtung ein, so ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich der Leistung, mit der wir in Verzug geraten sind oder für die Unmöglichkeit eingetreten ist, von dem Leistungsvertrag zurückzutreten, nachdem er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die im Falle eines von uns nicht zu vertretenden Überschreitens des Leistungstermins oder vorübergehender Unmöglichkeit mindestens einen Monat betragen muss. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen Leistungsterminüberschreitung, sonstiger Leistungsverzögerung oder Unmöglichkeit, einerlei, ob wir diese zu vertreten haben oder nicht, bestehen nicht. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

e) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung geht auf den Unternehmer mit der Übergabe über, beim Versendungskauf sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer über. Mit der Meldung der Versandbereitschaft wird auch eine vereinbarte Leistungsfrist eingehalten. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

f) Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Leistenden liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dieses gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.

g) Soweit unsere Leistung eine Belieferung mit einer Ware beinhaltet, sind wir berechtigt, diese auf Kosten des Kunden für den Transport zu versichern, ohne dass dies Einfluss auf den Gefahrenübergang hat.

h) Unsere Preise gelten ab unserer Produktionsstätte. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, schließen sie Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

i) Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Produktionsstillstandes werden dem Kunden berechnet. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

a) Alle konzeptionellen und gestalterischen Leistungen von uns unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht sein sollte. Damit stehen uns insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

b) Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumen wir als Inhaber der Nutzungsrechte dem Auftraggeber ausschließliche Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Sämtliche Nutzungsrechte an den von uns erbrachten Leistungen gehen erst mit vollständiger Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts auf den Erwerber über. Die Nutzungsrechte werden im Einzelfall im Angebot gesondert definiert.

c) Die Weitergabe von Arbeiten oder Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Agenturleistung nicht urheberrechtsschutzfähig oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte.

d) Präsentationsunterlagen dürfen insbesondere dann nicht weitergegeben werden, wenn sich darin ein entsprechender Vermerk findet, dass sie vertraulich zu behandeln sind und nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein Verstoß dagegen kann als unbefugte Verwertung von Vorlagen nach § 18 UWG strafbar sein.

e) Ohne unsere Zustimmung dürfen die Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

f) Die Arbeiten von uns dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und Gebiet verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der Zahlung des vereinbarten Honorars.

g) Die im Rahmen von Wettbewerbspräsentationen vereinbarten Pitch-Honorare übertragen ausdrücklich nur das Recht zur Nutzung der erbrachten Arbeiten im Rahmen der Sichtung und Entscheidungsfindung im genannten Personenkreis durch den Kunden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

h) Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) können honorarpflichtig sein. Der Einsatz bedarf in jedem Fall der Einwilligung durch uns.

i) Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung durch uns. Über den Umfang der Nutzung steht uns ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei uns.

j) Wenn nicht explizit anders vereinbart, ist das Werkvertragsrecht Basis einer jeden Leistungserbringung von uns. Im Rahmen der Werkverträge gehen nach erfolgter Honorarzahlung die Nutzungsrechte an den Kunden über. Jede Unterlage zur Herstellung des Werkes bleibt Eigentum von uns. Eine Herausgabe dieser Herstellungsunterlagen kann vom Kunden nicht erzwungen werden und erfolgt gegen gesonderte Bezahlung auf Basis eines Kaufvertrages.

k) Wir dürfen erbrachte Leistungen als Referenzarbeiten im Rahmen der Eigenwerbung nutzen. Ist dies nicht erwünscht, muss es vom Auftraggeber ausdrücklich und vor der Leistungserbringung untersagt werden. Wir behalten uns in diesem Fall vor, die für die Leistungserbringung kalkulierten Honorare anzupassen. Bei öffentlichen Publizierungen werden wir mit der Nutzung zur Eigenwerbung bis zum Tage der Veröffentlichung warten.

4. Beauftragung Dritter

a) Für die Erbringung von angebotenen Fremdleistungen bedienen wir uns unserem eigenen Lieferantennetzwerkes. Vertragliche Vereinbarungen mit allen Netzwerkpartnern definieren geforderte Qualitätsstandards und binden zur Verschwiegenheit.

b) Werden Lieferanten für Fremdleistungen durch den Kunden vorgegeben, übernimmen wir ür deren Leistungserbringung keinerlei Verantwortung. Eine kaufmännische Abwicklung dieser Leistungen kann nur dann über uns erfolgen, wenn der Lieferant alle vertraglichen Konditionen von uns akzeptiert hat.

c) Wir behalten uns vor, Teile der angebotenen Agenturleistungen an Dritte zu vergeben, die dann im Namen von uns arbeiten.

5. Preise, Zahlungen und Vorschüsse

a) Die Preise gelten, soweit Verträge mit Unternehmern betroffen sind, mangels besonderer Vereinbarung zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe.

b) Umfasst die von uns an einen Unternehmer erbrachte Leistung die Gewährung von urheberrechtlichen Lizenzen, so beinhalten unsere Preise diese Leistung angemessen. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass der Urheber ein höheres Entgelt verlangen kann, als wir kalkuliert haben, so sind wir gegenüber Unternehmern zur Nachberechnung berechtigt. Dieser Anspruch verjährt erst drei Monate nach dem Tage, an welchem der Anspruch des Urhebers verjährt.

c) Wir sind berechtigt, hinsichtlich aller im Rahmen unseres Auftrages zu erbringenden Leistungen Dritter Vorschüsse bzw. abzurechnende Vorauszahlungen oder Sicherheiten in Form selbstschuldnerischer Bankbürgschaften zu verlangen. Vorschüsse, Vorauszahlungen und Bürgschaften sind binnen einer Woche nach Beauftragung durch den Kunden zu erbringen. Werden Vorschüsse, Vorauszahlungen oder Sicherheiten vereinbart, sind wir berechtigt und gehalten, unsere Aufträge an Dritte vor Eingang der Zahlung bzw. der Sicherheit nicht zu erteilen, bzw. auszusetzen, ohne dass es deswegen einer gesonderten Anzeige an den Kunden bedarf. Unsere Leistungsfristen und Termine verlängern sich durch die Aussetzung bis zur Zahlung entsprechend.

d) Bei allen Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Bei Fertigstellung größerer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.

e) Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung ohne jeden Abzug binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungszugang frei unserer Zahlstelle zu leisten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde, sofern es sich um einen Unternehmer handelt, in Zahlungsverzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. Vom Zeitpunkt des Verzuges an leistet der Verbraucher Zinsen in Höhe von 5 % per anno über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Unternehmer hat während des Verzugs eine Geldschuld mit 8 % per anno über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

f) Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung oder Verrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, insbesondere wird ein Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt, oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen oder ggf. auch Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

g) Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen über die gesamten voraussichtlichen Vergütungsansprüche zu verlangen. Sie sind sofort zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit seinen Pflichten, insbesondere zur Zahlung oder Sicherheitsleistung in Verzug, so sind wir berechtigt, jedwede Leistung einzustellen und an allen erstellten, dem Kunden nicht abgelieferten Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht oder ein anderes, die Verwertung unserer Leistung behinderndes Recht auszuüben.

6. Gewährleistung und Haftung

a) Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, für die uns eine angemessene Frist zu setzen ist, welche die Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf.

b) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zu setzen, welche die Leistungsfrist des Vertrages nicht unterschreiten darf.

c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

d) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Dienstleistung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung bei uns.

e) Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware oder Dienstleistung festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist ebenfalls der Zugang der Erklärung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen seine Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

f) Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

g) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht im Fall unserer Arglist.

h) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung unserer Leistung oder fehlerhafter Umsetzung unserer Vorschläge herrühren. Der Kunde wird unsere Leistung vor jedweder Weiterverwendung eingehend vollständig prüfen. Wir haften nicht für solche Schäden, die durch die Weiterverwendung unserer mangelbehafteten Leistung entstehen. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei Reproduktionen in allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen Probeausdrucken und dem Auflagendruck. Verlangt der Kunde in diesem Falle trotzdem erneut Probedrucke, so gelten diese als Autorenkorrektur und werden gesondert in Rechnung gestellt.

i) Soweit wir auf Wunsch des Kunden unsere Leistung und/oder Waren an Dritte versenden, geschieht dieses einschließlich der Versandvorbereitung unter Ausschluss jedweder Haftung, es sei denn, wir handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dritten die dem Kunden obliegenden Verpflichtungen zur Prüfung wahrnehmen. Dieses gilt insbesondere für die Prüfung auf Falschlieferung.

j) Schadensersatzansprüche aus Pflichtverletzungen, insbesondere aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen alle unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten schuldhaft verletzt werden. Soweit eine Haftung danach besteht, haften wir gegenüber Unternehmern nur bis zur Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens. Das gilt insbesondere auch für Folgeschäden.

k) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Punkt d bzw. e).

l) Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papierindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit uns der Kunde Material gleich welcher Art liefert, hat dieses frei Haus zu erfolgen. Unsere Eingangsbestätigung erfolgt ohne Übernahme einer Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zählung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei Zurverfügungstellung der Papiere und Kartons durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fotodruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.

7. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Leistungsvertrag vor. Der Kunde darf den Leistungsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.

b) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8. Auskünfte und Rat-Erteilung

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten für die von uns gelieferten Waren, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Das gilt insbesondere auch für Leistungen, welche wir im werblichen Bereich erbringen, wir sind keine Juristen und haften nicht für Schäden, welche unserem Auftraggeber dadurch entstehen, dass Schutzrechte Dritter verletzt werden oder eine Werbung wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig ist. Auch unsere mündliche und schriftliche Beratung sowie die Bereitstellung von Personal befreien unseren Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen Prüfung auf Eignung für die beabsichtigten Zwecke und die Gefahr einer Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter.

9. Schutzrechte

a) Der Kunde verpflichtet sich, unsere Leistung als Betriebsgeheimnis anzuerkennen und nur im vertraglichen Rahmen zu verwenden. Insbesondere wird er unsere entgeltlich oder unentgeltlich mitgeteilten Ideen oder Vorschläge, Entwürfe und Vorlagen nicht selbst oder durch Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung verwenden. Dabei ist es unerheblich, ob unsere Leistung einem rechtlichen Schutz, z. B. durch das Urhebergesetz oder anderer, unterfällt. Für jeden Fall schuldhaften Zuwiderhandelns steht uns ein pauschalierter Schadensersatz von 8.000,00 EURO zu. Der Kunde kann beweisen, dass der Schaden niedriger war. Wir sind berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.

b) Alle an unseren Leistungen bestehenden Schutzrechte behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Übertragung von Schutzrechten an den Kunden bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen zusätzlichen Vereinbarung. Der Kunde zahlt für jeden Fall der widerrechtlichen Inanspruchnahme unserer Schutzrechte eine angemessene Lizenz und Straflizenz bzw. Vertragsstrafe, deren Höhe wir zunächst im billigen Ermessen feststellen und welche im Bestreitensfall vom Landgericht am Ort des Sitzes unserer Gesellschaft zu überprüfen ist, keinesfalls aber den Betrag von 3.000,00 EURO unterschreitet.

c) Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Diese Regelung gilt unter dem Vorbehalt, dass die Schutzrechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist.

d) Wir behalten uns das Recht vor, unseren Firmentext, unser Firmenzeichen oder unsere Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übung oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

10. Verwahrung, Lagerung

a) Vom Kunden überlassene Unterlagen, Materialien und anderes werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verwahrt, ohne Übernahme eines Lagerrisikos. Mangels einer Vereinbarung entfällt spätestens vier Wochen nach Lieferung jedwede Haftung unsererseits für Eigentum des Kunden.

b) Zu unserer Leistung gehörende Originale bleiben unser Eigentum und dürfen ohne weitere Prüfung sechs Monate nach Leistung vernichtet werden.

9. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dieses gilt auch für diese Schriftformklausel.

c) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Ort des Sitzes unserer Gesellschaft, soweit unser Kunde Kaufmann ist. Im Übrigen ist der Ort des Sitzes unserer Gesellschaft auch Gerichtsstand für die Fälle, in denen der Kunde seinen Gerichtsstand nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unabhängig hiervon sind wir in jedem Falle berechtigt, gegen unseren Kunden an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.

d) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, führt dieses nicht zur Unwirksamkeit oder Nichtigkeit des Vertrages insgesamt. Es ist sodann eine wirksame Regelung zu treffen, welche dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Ebenso ist eine ungewollte Lücke im Vertrag auszufüllen.

 

EINKAUF VON LEISTUNGEN

 

1. Geltungsbereich

a) Für alle Lieferungen und Leistungen an uns bzw. unsere Kunden gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Lieferanten und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen wird hiermit widersprochen.

b) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Umfang der Leistung

a) Alle Lieferungen erfolgen unentgeltlich und ohne Übernahme von Kosten durch uns. Die Lieferadresse ist unsere Firmenanschrift, es sei denn, wir nennen ausdrücklich schriftlich eine andere Lieferadresse. Ist der Lieferant Kaufmann, so ist Erfüllungsort der Leistung der Sitz unserer Firma oder eine andere von uns ausdrücklich schriftlich genannte Adresse. Der Lieferant trägt das Risiko des Transportes und ist verpflichtet, eine Transportversicherung auf seine Kosten abzuschließen.

b) Alle von uns bestellten Lieferungen und Leistungen müssen bei Anlieferung den uns überlassenen Mustern ohne Abweichung entsprechen und/oder sämtliche üblichen und/oder von uns erwähnten Kriterien berücksichtigen bzw. beinhalten.

c) Wir sind berechtigt, die an uns erbrachte Lieferung oder Leistung unbesehen einem Dritten weiterzureichen. Entstehen uns oder dem Dritten durch die Art und Weise der Leistung oder Lieferung und/oder die Mangelhaftigkeit der Leistung oder Lieferung ein Schaden, so haftet der Lieferant bzw. der Leistende dafür.

d) Eine Frist zur Untersuchung und Rüge von Mängeln der Lieferung des Auftragnehmers beträgt bei nicht offenkundigen Mängeln 6 (sechs) Monate ab Lieferung bei uns; zur Erhaltung unserer Rechte genügt die Absendung der Mängelanzeige innerhalb dieser Frist. Zahlung bedeutet keinen Verzicht auf das Rügerecht.

e) Abnahme erfolgt stets unter Vorbehalt hinsichtlich Güte, Beschaffenheit und Menge. Auch nach dieser Zeit können wir Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche sowie sonstige uns zustehende Rechte geltend machen, wenn wir bei äußerer Überprüfung der Lieferung die Mängel nicht früher ermittelt haben. Mehr- oder Minderlieferungen, auch bei evtl. Vorbehalt in der Auftragsbestätigung des Lieferanten, werden nicht anerkannt, es sei denn, dass Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Kommt die Verpackung in beschädigtem Zustand an, so sind wir berechtigt, die Annahme der Sendung ohne Prüfung des Inhaltes zu verweigern. Kosten der Rücksendung gehen dann, ebenso wie die der berechtigten Mängelrügen, zu Lasten des Lieferanten.

f) Sind Lieferung und Leistung falsch oder mangelhaft, werden sie, ohne dass es dazu unsererseits einer weiteren Erklärung bedarf, unfrei zurückgeschickt.

g) Eine Falschlieferung seitens des Lieferanten stellt gleichzeitig ein Angebot zur Annahme dar, welches von uns nicht konkludent, sondern nur durch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung angenommen werden kann. Im Übrigen gelten die Konditionen des Vertrages. Ist die Lieferung oder die Leistung mangelhaft, sind wir berechtigt, neben Minderung und Wandlung Nachbesserung zu verlangen. Es besteht kein Anspruch seitens des Lieferanten darauf, nachbessern zu dürfen. Mit der Gestattung der Nachbesserung setzen wir eine Nachbesserungsfrist.

h) Alle von uns gelieferten Verpackungs- und Transportangaben, insbesondere Angaben über Höhe, Breite und Tiefe von Transporteinheiten und die Verwendung von Paletten sind peinlichst genau einzuhalten. Sollten von uns derartige Angaben nicht gemacht werden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns darauf ausdrücklich hinzuweisen und vor Fertigstellung der Versandeinheiten nachzufragen, ob unsererseits dazu Angaben gemacht werden sollen. Sollten Sie von dieser Vorschrift abweichen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, uns den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern.

i) Alle von uns gesetzten Fristen sind für uns und unsere Kunden von so hervorragender Bedeutung, dass sich bei Nichteinhaltung der Fristen Ihre Lieferung oder Leistung erledigt. Aus diesem Grunde sind wir berechtigt, bei Nichteinhaltung von Fristen, ohne dass es einer weiteren Erklärung, Abmahnung oder dergleichen bedürfte, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dazu gehören auch die Kosten für eine Ersatzeindeckung. Sollten wir eine Nachfrist gewähren, bedarf diese der Schriftform. Sollte die Lieferung oder Leistung nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist vollständig erfolgen, gilt das Vorgesagte.

3. Preise und Zahlungen

a) Die uns genannten Preise sind Festpreise, die von unserem Vertragspartner unter allen Umständen eingehalten werden müssen.

b) Verändert sich im Rahmen unseres Auftrages und dessen Bearbeitung der Leistungsumfang, so entsteht ein Anspruch auf einen höheren Preis seitens unseres Vertragspartners nur dann, wenn der höhere Preis durch uns schriftlich bestätigt worden ist.

c) Unsere Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 4 (vier) Arbeitswochen nach Erhalt der Rechnung, soweit die Lieferung oder Leistung vertragsgemäß und mangelfrei erbracht worden ist. Wir behalten bei Zahlung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag ein. Maßgebend ist jeweils das Datum der Zahlungsanweisung.

4. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer prüft in eigener Verantwortung Menge, Güte und Beschaffenheit seiner Lieferung und gewährleistet diese. Im Zweifel ist der Auftragnehmer verpflichtet, nachzuweisen, dass er vertragsgerecht geliefert hat. Der Auftragnehmer haftet uns gegenüber für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung von Verpflichtungen seiner selbst, seiner Unterlieferanten oder sonstiger, für den Auftragnehmer tätigen Personen entstehen, ohne sich von der Haftung gemäß § 831 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 BGB befreien zu können. Die Haftung unseres Auftragnehmers erstreckt sich auf die Ausführung der Verrichtung genauso wie auf ein widerrechtliches Handeln.

5. Erwerb von Schutzrechten

a) Alle übertragbaren, urheberrechtlichen oder sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwertung, welche mit der uns zu erbringenden Lieferung bzw. Leistung im Zusammenhang stehen, gehen ohne jede Einschränkung nach Ort, Zeit, Umfang, Nutzungsart oder Verwendungszweck auf uns über, einschließlich des Rechtes zur Änderung, Übersetzung und zur Weiterübertragung an Lizenzpartner. Dieses gilt für alle Nutzungsmöglichkeiten.

b) Mit der Bezahlung des Auftrages sind alle Entgeltansprüche wegen der Inanspruchnahme von Schutzrechten abgegolten. Der Auftragnehmer und wir gehen gemeinschaftlich davon aus, dass die Vergütung angemessen und üblich ist.

c) Der Auftragnehmer wird für uns erarbeitete und von uns genehmigte Entwürfe und deren Vorstufen nicht in gleicher oder abgeänderter Form anderen Auftraggebern zur Kenntnis bringen oder vermitteln. Dieses gilt ohne jegliche zeitliche Befristung.

d) Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber Diensten und Leistungen Dritter in Anspruch nimmt, wird er sich die ausschließlichen Verwertungsrechte im für die Auftragserfüllung uns gegenüber erforderlichem Umfang übertragen lassen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen der vertragsgemäßen Verwertung der von dem Auftragnehmer erbrachten Leistung uns gegenüber geltend gemacht werden, wird der Auftragnehmer uns freistellen.

6. Geheimhaltung

a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsvorgänge, die ihm aufgrund der Zusammenarbeit mit uns bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Gleichermaßen wird der Auftragnehmer seine Mitarbeiter und Dritte verpflichten, welche zur Abarbeitung unseres Auftrages herangezogen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen und uns jedwede Verletzung unverzüglich anzuzeigen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Auftrages bestehen. Der Auftragnehmer darf Exemplare der vertraglichen Leistung, erhaltene Informationen und Unterlagen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zu eigenen Werbezwecken verwenden.

7. Besondere Bestimmungen für Druckaufträge, insbesondere Mailings

a) Vor Druckbeginn ist uns ein Blindmuster aus Originalpapier zuzustellen. Der Materialeinkauf darf erst nach der Freigabe durch uns erfolgen.

b) Mit der Produktion in Druck- und Weiterverarbeitung darf erst nach Vorlage eines beidseitig konfektionierten, gefalzten und auf das Endformat beschnittenen Ozalids begonnen werden. Stanzungen, Perforationen, Falze etc. sind anzugeben. Die Auflagenzahl ist einzutragen.

c) Mehrkosten, die über den vereinbarten Preis hinausgehen, sind unmittelbar nach dem Entstehen schriftlich aufzugeben.

d) Frachtkosten werden von uns nur übernommen, wenn die vollständige Abrechnung uns nicht später als 4 (vier) Wochen nach der letzten Zustellung vorliegt und der Rechnung die Originalfrachtbelege beigefügt sind.

e) Die von uns vorgegebenen Werbemittelendgewichte sind verbindlich und unter allen Umständen einzuhalten. Sollten bei Einsatz von übergewichtigem Material höhere Porto- bzw. Beilage Kosten entstehen, sind die Mehrkosten vom Auftragnehmer zu tragen.

f) Die von uns genannten Liefertermine verstehen sich grundsätzlich als Fixtermine – eintreffend beim Empfänger. Der Auftragnehmer befindet sich bei Nichteinhaltung des Liefertermins im Verzug, ohne dass es einer weiteren Erklärung unsererseits bedarf. Wir können jedwede weitere Leistung ganz oder teilweise ablehnen. Unabhängig hiervon hat der Auftragnehmer uns von jeder Überschreitung der Liefertermine unverzüglich zu unterrichten. Im Übrigen hat der Auftragnehmer den durch die Nichteinhaltung des Liefertermins entstehenden Schaden zu tragen.

8. Mindestentgeltansprüche von Arbeitnehmern

a) Der Auftragnehmer sichert uns zu, dass er gegenüber den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Mindestentgelten sowie von Beiträgen an gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) nachkommt. Soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber Dritten in Anspruch nimmt, hat er sich von diesen schriftlich versichern zu lassen, dass auch diese die vorgenannten Verpflichtungen im Hinblick auf ihre Arbeitnehmer erfüllen.

b) Der Auftragnehmer stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder Arbeitnehmer von eingesetzten Dritten oder Verleihern oder gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien gegen uns gemäß § 13 MiLoG oder gemäß § 14 AEntG geltend machen.

c) Der Auftragnehmer hat uns auf Anfrage durch Vorlage von Unterlagen nachzuweisen, dass er in den vergangenen 12 (zwölf) Monaten seinen Verpflichtungen gemäß Abs. a) (Zahlung von Mindestentgelten) nachgekommen ist. Setzt der Auftragnehmer Dritte oder Verleiher i.S.d. § 14 AEntG ein, hat der Auftragnehmer entsprechende Unterlagen für jeden Dritten und Verleiher vorzulegen. d) Zurückbehaltungsrecht Machen Arbeitnehmer des Auftragnehmers oder Arbeitnehmer von eingesetzten Dritten oder Verleihern oder gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien gegen uns Ansprüche gemäß § 13 MiLoG oder gemäß § 14 AEntG geltend, sind wir berechtigt, die Vergütung des Auftragnehmers im Umfang der geltend gemachten Vergütung, bei berechtigtem Anlass auch insgesamt, zurückzubehalten, bis rechtskräftig geklärt ist, dass den Arbeitnehmern bzw. gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien keine solchen Ansprüche zustehen. Wir sind berechtigt, unsere Freistellungs- und Schadensersatzansprüche mit dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers aufzurechnen.

e) Der Auftragnehmer muss uns unverzüglich mitteilen, wenn er Kenntnis von einem Ordnungswidrigkeiten- und/oder Strafverfahren wegen Missachtung der Vorschriften des MiLoG oder des AEntG gegen ihn oder gegen einen eingesetzten Dritten/Verleiher hat. Hat er den Verdacht, dass ein eingesetzter Dritter oder Verleiher seine Pflichten zur Zahlung von Mindestentgelten oder von Beiträgen an gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach dem Mindestlohngesetz oder nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), nicht nachkommt, hat er uns hierüber zu informieren.

9. Allgemeine Bedingungen

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dieses gilt auch für diese Schriftformklausel.

c) Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dieser Vereinbarung ist ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft, sofern der Auftragnehmer Kaufmann ist. Im Übrigen ist der Sitz unserer Gesellschaft auch Gerichtsstand für die Fälle, in denen der Auftragnehmer seinen Gerichtsstand nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Unabhängig hiervon sind wir in jedem Falle berechtigt, gegen unseren Auftragnehmer an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.

d) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so ist davon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die in zulässiger Weise dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Ebenso ist eine ungewollte Lücke im Vertrag auszufüllen.

e) Der Auftragnehmer haftet uns dafür, dass die Verwendung der von ihm erbrachten Lieferung oder Leistung nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Der Auftragnehmer hat uns auf eventuelle gesetzliche Vorschriften, insbesondere Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Wettbewerbsrechtes, des Urheberrechtes und der speziellen Werberechtsvorschriften ausdrücklich aufmerksam zu machen.

ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO UND § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter HTTPS://EC.EUROPA.EU/CONSUMERS/ODR findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

ÜBER UNS Aller gegensätzlicher Meinungen zum Trotz behaupten sich gut gemachte Magazine oder ansprechende Onlinemagazine erfolgreich am Markt und erfahren...

Angaben gemäß § 5 TMG Hauptsitz: Fischermann Media GmbH Buchenweg 11 69207 Sandhausen Handelsregister: HRB 741550 Registergericht: Mannheim Vertreten durch:...

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